

]Hallo Ihr Lieben,
im juristischen Repetitorium, das ich in den Neunziger Jahren im Rahmen meines Studiums besuchte lernte ich, dass nur der „schlechte Jurist zuerst nach dem Grundgesetz ruft“. Dies lässt sich darüber begründen, dass die weiterführenden Gesetze und Verordnungen einer föderalistisch strukturierten Nation jede Menge rechtlichen Spielraum bieten, um sowohl dem Souverän (dem Volk) als auch dem Gesetzgeber (Bundestag, Landtag) gerecht zu werden.
Zugegeben: Wir stehen vor einen ungewohnten und neuen Situation. Die einen in meinem Umfeld – Ärzte ihres Zeichens – vergleichen die gegenwärtige Pandemie mit der zahlenmäßig weitaus schlimmeren spanischen Grippe aus den 1920er Jahren. Die anderen – ebenfalls Ärzte – warnen wiederum mit dem Argument der exponentiellen Verbreitung und der zweiwöchigen Inkubationszeit des Virus'.
Beide Seiten mögen mit ihren Argumenten in einer funktionierenden Demokratie gehört werden. Was uns allen hier allerdings nicht weiterhilft ist, wenn wir unsere persönlichen Ängste und Befürchtungen hinsichtlich der gegenwärtigen Situation zu Ängsten und Befürchtungen anderer werden lassen.
Ich persönlich trage Maske und halte Abstand, soweit mir dies möglich ist. Das Grundrecht meines FREIEN GEISTES kann niemals eingeschränkt werden. Nicht durch eine Maske und auch nicht durch einen Mangel an Toilettenpapier.
„Wer in der Schublade keinen Platz hat, der sorge für einen Sarg.“
(Stanislav Jerzy Lec, polnischer Aphoristiker)
Keep the Faith. In God we trust. Heißt es in den von mir geliebten USA.
Liebe Grüße und bleibt bitte gesund,
brah
Durchaus kritisch zu sehen (und Anlass dieser Zeilen hier):
https://www.afa.zone/wp-content/uploads ... ef-AfA.pdf

